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Preise für alkoholfreie Getränke in Gaststätten

München. Nicht alle Gaststätten halten sich bei der Preisgestaltung für alkoholfreie Getränke an die gesetzliche Regelung. Dies bestätigten jetzt aktuelle Stichproben der Verbraucherzentrale Bayern. Die gesetzliche Regelung besagt, dass Gastwirte dazu verpflichtet sind, in ihrem Angebot mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk auszuschenken. Zum Preisvergleich werde der Literpreis hochgerechnet, berichtet die Verbraucherzentrale Bayern.

Für die Stichproben wurden 50 Gaststätten in ganz Bayern zufällig ausgewählt. Neun von ihnen boten das billigste alkoholfreie Getränk teurer an als das billigste alkoholhaltige. „Die meisten dieser Betriebe hatten zwar ein preisgünstigeres Getränk ohne Alkohol auf ihrer Karte, jedoch nur im absoluten Preis. Auf gleiche Mengen umgerechnet kostete es mehr”, erläutert Susanne Moritz von der Verbraucherzentrale Bayern. Ein direkter Vergleich wurde aus Sicht der Verbraucherschützer zudem dadurch erschwert, dass die Getränke in sehr unterschiedlichen Mengen angeboten werden. Als Regel gilt: kosten 0,3 Liter Bier drei Euro muss ein alkoholfreies Getränk der gleichen Menge zum maximalen Preis von drei Euro ausgeschenkt werden.

Die Regelung ist im Paragrafen 6 im Gaststättengesetz verankert: Ziel ist es im Sinne von Jugendschutz, Suchtprävention und Verkehrssicherheit niemanden dazu anzuleiten oder in Versuchung zu bringen, wegen eines günstigeren Preises ein alkoholisches Getränk zu konsumieren.

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