Raucherclubs: Oberverwaltungsgericht weist Klage ab |
Münster. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage einer Kölner Wirtin abgewiesen – per Eilbeschluss. Die Gastronomin hatte ihr Lokal als Raucherclub kenntlich gemacht: die Stadt für ihre Gaststätte aber trotzdem ein Rauchverbot ausgesprochen. Dies berichtet das Oberverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung. Dem Oberverwaltungsgericht zufolge besagt das Nichtraucherschutzgesetz NRW, dass in Gaststätten grundsätzlich nicht geraucht werden darf. Ausnahmen hierfür gelten nur für Vereine und Gesellschaften, deren „ausschließlicher Zweck der gemeinsame Konsum von Tabakwaren ist“. In besagten Fall in Köln seien jedoch auch Nichtraucher als Mitglieder des Clubs zugegen gewesen. Der einzig zulässige Vereinszweck werde von diesen Mitgliedern nicht in Anspruch genommen, heißt es. Die Besitzerin der Gaststätte benötige zudem auch den Gewinn durch den Verkauf von Speisen und Getränken. Dieses gewerbliche Interesse sei nicht mit den Zielen des Nichtraucherschutzgesetzes vereinbar, berichtet das Oberverwaltungsgericht. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens begrüßte den Eilbeschluss des OVG Münster. Durch diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts werde dem Missbrauch des Nichtraucherschutzgesetzes vorgebeugt, so Steffens. Die Gesundheitsministerin sieht das Urteil als Bestätigung dafür, dass „eine enge Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen geboten sei und dass Gaststätten, die sich als Rauchclubs deklarieren, eine Mogelpackung seien“.
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