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Erstellt am 14.08.2006
Die Folgen des Tabakkonsums sind bekannt. Tödliche Erkrankungen wie Lungenkrebs und Herz-Kreislauf-Versagen beenden fast jedes zweite Raucherleben; insgesamt sterben jedes Jahr etwa 5 Mio. Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Auch Gesundheitsschäden durch Passivrauchen gelten mittlerweile als nachgewiesen. Werbeverbote, Steuererhöhungen und immer drastischere Warnhinweise versuchen die Lust auf den blauen Dunst zu dämmen, und doch kommen viele nicht von ihrer Sucht los. Und so wird in In-Städten und der Szene-Gastronomie Europas weiterhin ohne Rücksicht auf Verluste geraucht.
Da Freiwilligkeit nichts ausrichtet, soll nun der Staat eingreifen und den Schutz von Nichtrauchern und insbesondere Kindern gesetzlich regeln. Als erstes europäisches Land hat Irland reagiert und den Zigarettenkonsum in sämtlichen Restaurants und Kneipen verboten. In Norwegen sind seit Sommer 2004 die Bars und Restaurants, in Österreich seit 2005 die öffentlichen Gebäude rauchfrei. Auch die Italiener müssen mittlerweile ihren Espresso ohne Zigarette trinken - lediglich in separaten Räumen mit eigener Lüftung dürfen Gäste rauchen. In England werden bis 2008 die Pubs, die auch Essen verkaufen, rauchfrei sein. Es scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis die ganze Welt rauchfrei ist. Kein Nachteil für Gastronomen, denn die befürchteten Einkommensverluste haben sich beispielsweise in Irland nicht eingestellt.
Während also die meisten europäischen Länder (unter ihnen Italien, England, Irland, Niederlande, Norwegen, Finnland, Schweden, Spanien, Tschechien) bereits mehr oder weniger strikte Regelungen zum Nichtraucherschutz mit teilweise spürbaren Strafen eingeführt haben, erhitzen sich in Deutschland noch immer die Gemüter. Dabei wächst der Druck auf die Bundesregierung, das Rauchen am Arbeitsplatz, in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten zu verbieten. Nichtsdestotrotz macht sich in den einzelnen Ländern noch immer Widerstand gegen ein generelles Rauchverbot breit; die Landesregierungen sprechen sich vielmehr dafür aus, zunächst die Ergebnisse der bestehenden Selbstverpflichtung des Gaststättengewerbes zum Nichtraucherschutz abzuwarten.
Diese Zielvereinbarung wurde am 01. März 2005 zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) beschlossen. Davon betroffen sind Betriebe, die regelmäßig Speisen anbieten, über 75 qm Gastfläche bzw. über mindestens 40 Sitzplätze verfügen (auch Kantinen, Eiscafés und Konditoreien). Nicht betroffen sind Betriebe, die lediglich kleinere Snacks wie Salzgebäck, Frikadellen oder belegte Brötchen anbieten. Auch reine Getränkelokale (kleine Kneipen, Bars und Diskotheken) fallen nicht unter die Vereinbarung.
Mit dieser Selbstverpflichtung sollen Speiselokale für Raucher nicht völlig tabu werden, es sollen vielmehr bis 2008 die Nichtraucherbereiche schrittweise ausgeweitet werden. Bleibt abzuwarten, ob diese Selbstverpflichtung ein Verbot noch abwehren kann.