Rauchverbot in Hessen gelockert |
Wiesbaden. Am Mittwoch verabschiedete der hessische Landtag mit den Stimmen der CDU und FDP eine Änderung des Nichtraucher-Schutzgesetzes. Zukünftig darf in kleinen Kneipen wieder geraucht werden. Das neue Nichtraucherschutzgesetz wurde gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Es sieht nicht nur die Lockerung des Rauchverbotes für Einraumkneipen vor, auch in Diskotheken, Tanzlokale, Spielkasinos darf wieder zur Zigarette gegriffen werden. Zudem sind geschlossene Gesellschaften vom Gesetz ausgenommen.
Der Entwurf der Grünen, der ein striktes Rauchverbot vorsieht, fand keine Mehrheit. CDU und FDP werten die neue Regelung als faire Lösung für die Interessen von Rauchern und Nichtrauchern. Die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulz-Asche warf CDU und FDP vor, sie schafften ohne Not den Nichtraucherschutz ab. Aus Sicht des SPD-Abgeordneten Thomas Spies verfehlt das neue Gesetz das wesentliche Ziel: „Es geht darum, dass Menschen, die keinen Rauch einatmen wollen, das auch nicht müssen.“
Der Hotel- und Gaststättenverband begrüßte die Neufassung des Gesetzes, die „endlich Rechtssicherheit“ schaffe. Sie komme „insbesondere den kleinen getränkegeprägten Betrieben zu Gute, welche besonders unter dem hessischen Nichtraucherschutzgesetz gelitten haben“, sagte der Präsident des Verbandes in Hessen, Rainhard Schreek, laut Pressemitteilung.
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