Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die neue Lebensmittel-Informationsverordnung |
Düsseldorf. Am 13. Dezember ist die Lebensmittel-Informationsverordnung (EU-VO 1169/2011) in Kraft getreten. Die Europäische Union möchte mit der Maßnahme erreichen, dass Verbraucher möglichst viele wichtige Informationen zu ihren Lebensmitteln erhalten. Außerdem soll ein Beitrag zum Gesundheitsschutz der Verbraucher wie auch zum Recht der Verbraucher auf Information geleistet werden.
Mit besseren Informationen sei es leichter, eine fundierte Entscheidung bei der Auswahl der Speisen zu treffen. Man könne die gesundheitsbezogenen, wirtschaftlichen, umweltbezogenen, sozialen und ethischen Bedürfnisse so besser bedienen. Hersteller, Verkäufer und Gastronomen müssen seit kurzem die enthaltenen Allergene anführen – zum Beispiel in der Speisekarte, per Aushang oder mündlich auf Nachfrage.
Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) konstituiert, welche Daten den Käufern zur Verfügung stehen müssen und in welcher Weise Sie dargestellt werden, teilte der Großhändler "Metro" mit. Dies ist nicht neu und wurde teilweise bereits in der Vergangenheit über nationale Kennzeichnungsvorschriften geregelt. Hinzu kam jedoch nun eine Mindestschriftgröße für alle Pflichtangaben, die Vorgabe Allergene besonders hervorzuheben, oder die Form in der die Nährwertinformationen angegeben werden müssen.
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