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SGS: Neues Prüfzeichen für vegane und vegetarische Nahrungsmittel

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Erstellt am 07.12.2017
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SGS: Neues Prüfzeichen für vegane und vegetarische Nahrungsmittel
Foto: SGS

Hamburg. Die SGS hat ein neues Prüfzeichen für vegane und vegetarische Nahrungsmittel entwickelt, das die Orientierung der Verbraucher beim Lebensmittelkauf verbessern soll. Die Kennzeichnung soll es den Herstellern ermöglichen, ihre Produkte klar ersichtlich für die jeweilige Zielgruppe zu positionieren.

Das Signet „für die vegetarische / vegane Ernährung geeignet“erhalten nach Aussagen der internationalen Prüfgesellschaft  nur Lebensmittel und Getränke, die die unabhängige Kontrollen eines strengen Kriterienkatalogs durchlaufen haben. 

Das neue, freiwillige Prüfzeichen soll eine derzeitige Lücke im Lebensmittelrecht schließen: Denn weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene gibt es eine verbindliche Definition für die Kennzeichnung. Daher folgt das unabhängige Prüfinstitut SGS bei den Produktkontrollen einer Vorgabe aus der deutschen Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2016. Demnach dürfen über alle Verarbeitungsschritte hinweg keine Substanzen tierischer Herkunft verwendet werden.

Beispiele für „versteckte“ tierische Bestandteile gibt es viele: Gelatine wird oft zum Klären von Obstsäften oder auch Bier verwendet. Anchovis, kleine in Salz eingelegte Fischfilets, verleihen vielen Würzsaucen eine pikante Note. Beide Produkte wären für überzeugte Veganer oder Vegetarier jedoch ein „No-Go“. Die SGS will auch den Informationsbedarf der Kunden eingehen.

Bevor die Produkte das Zeichen erhalten, durchlaufen sie ein umfassendes Prüfprogramm, das  mindestens einmal jährlich wiederholt wird. Die Kontrollen übernimmt die unabhängige Prüfgesellschaft SGS, zu denen unter anderem die Labore von SGS Institut Fresenius gehören. Das Prüfprogramm besteht aus mehreren Bausteinen. Die Basis bilden die  Kennzeichnungsprüfung und die Kontrolle zahlreicher Dokumente und Spezifikationen. Darüber hinaus werden Rezepturen und Produktionsprotokolle überprüft. Zusätzlich sind Vor-Ort-Begehungen im herstellenden Betrieb sowie ergänzende Laboranalysen möglich. Wichtig ist ebenfalls, dass Mitarbeiter nachweislich genaue Arbeitsanweisungen zum Umgang mit veganen Lebensmitteln erhalten haben. 

„Wir kontrollieren alle eingesetzten Zutaten und Rohstoffe auf tierische Bestandteile, selbst nicht deklarierungspflichtige Hilfsstoffe nehmen wir unter die Lupe“, erklärt Marta Schlichting vom Prüfinstitut SGS. Hinzu kommt: „Ein Veggie-Produkt darf nur dann unser Prüfzeichen für vegane Ernährung tragen, wenn auch Etiketten und Verpackung frei von tierischen Stoffen sind.“

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