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Tabakblätter sind keine Lebensmittel

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) warnte davor, bei der Zubereitung von Speisen Tabakblätter zu verwenden, weil damit eine akute Vergiftungsgefahr einhergehen kann. Anlass für die Warnung war die Veröffentlichung eines Rezeptes eines "Starkochs" unter dem Titel "Rauchen verboten!" in einer der großen deutschen Sonntagszeitungen. Der Verzehr solcher Speisen kann lebensgefährlich sein. Im ungünstigsten Fall beträgt die im Essen enthaltene Nikotinmenge das Mehrfache der für den erwachsenen Menschen bei oraler Aufnahme tödlichen Dosis.

Lebensmittel, die nach der dort beschriebenen Rezeptur hergestellt werden, sind geeignet, die Gesundheit zu schädigen. Werden sie für Dritte zubereitet, stellt dies einen Verstoß gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz dar. Auch die empfohlene Verwendung von Tonkabohnen ist nicht unkritisch. Tonkabohnen haben einen hohen Cumaringehalt von 1-3 Prozent. Cumarin ist ein Lebergift und steht im Verdacht, krebserregend zu wirken. Für die Verwendung in Lebensmitteln sind in Deutschland Höchstmengen festgesetzt.

Der Kreativität von Köchen ist dort eine Grenze gesetzt, wo die Gesundheit des Verbrauchers auf dem Spiel steht. Das BgVV warnt nicht nur vor der Anwendung von Rezepten, die die Gesundheit schädigen können, sondern auch vor deren Veröffentlichung.

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