Urteil im Streit um Duff Beer |
Karlsruhe. Es ist das Bier der Bewohner Springfields und das bevorzugte Getränk Homer Simpsons: Duff Beer. Das Bier aus der Comic-Serie gibt es in Deutschland seit geraumer Zeit sogar in Realität und nicht nur in Moes Taverne. Anhand der Marke entzündete sich sogar ein Rechtsstreit zwischen zwei konkurrierenden Brauereien. Beide beanspruchten „Duff Beer“ exklusiv für sich und stellten den Gerstensaft her. Nun sprach der Bundesgerichtshof ein Urteil. Dies berichtet „about-drinks.com“.
Seit 2007 produzierte die Duff Beer UG aus dem Hause der Eschweger Brauerei Duff Bier. Das Unternehmen ließ sich das Bier auch markenrechtlich schützen. Zudem klagte man gegen die M&B Treuhand GmbH, die wiederum schon 1999 die Marke „Duff Beer“ hatte registrieren lassen. Allerdings sei die Marke seit langem nicht genutzt worden. Die Duff Beer UG wollte deshalb die Löschung erwirken.
Nach einer zweiwöchigen Verhandlung kam der Bundesgerichtshof zu einem Urteil: beide Marken sollen weiter nebeneinander existieren. In Deutschland dürfen also weiter zwei Varianten des Simpson-Bieres verkauft werden. Serien-Erfinder Matt Groening indes dürfte wenig erfreut sein. Er hatte sich generell dagegen ausgesprochen, dass es Duff-Bier im echten Leben gibt.
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