VEBU und Verbraucherzentrale fordern mehr Klarheit bei vegetarischen Lebensmitteln |
Berlin. Der Vegetarierbund Deutschland (VEBU) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern eine einheitliche Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln. Dazu unterstützen sie einen Antrag im Europaparlament.
Darin geht es darum, dass rechtliche Vorgaben für eine freiwillige Kennzeichnung von der EU-Kommission erlassen werden. Der VEBU berichtet in einer Pressemitteilung, dass die aktuelle Situation die Verbraucher verwirre. Deshalb müsse mehr Klarheit geschaffen werden, ob sich die jeweiligen Lebensmittel für eine vegane oder vegetarische Ernährung eignen.
Das IfD Allensbach ermittelte in einer Erhebung rund sieben Millionen Vegetarier in Deutschland. Etwa 800.000 Menschen leben vegan, ernähren sich also ausschließlich pflanzlich und nicht nur fleischlos. Bisher fehlen für diese beiden Gruppen jedoch allgemeingültige rechtliche Vorgaben für die Kennzeichnung von geeigneten Produkten. In der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung sei eine entsprechende Verpflichtung zwar festgehalten: passiert sei bislang aber nichts, so der Vegetarierbund.
Unter der Federführung des deutschen Abgeordneten Ismail Ertug (SPD) erfolgte nun der Antrag von neun EU-Parlamentariern. Unterzeichnet die Mehrheit des Parlaments, wird die EU-Kommission dazu aufgefordert, zeitnah für eine Vorgabe zur Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln zu sorgen.
VEBU und vzbv erhoffen sich mehr Transparenz bei der Lebensmittelkennzeichnung: „Die EU-Kommission darf das Thema nicht weiter verschleppen und muss der Verunsicherung ein Ende setzen. Wir brauchen klare rechtliche Vorgaben für die Kennzeichnung vegetarischer und veganer Lebensmittel“, so Sophie Herr, Leiterin des Teams Lebensmittel beim vzbv.
Till Strecker, Leiter Politik und Außenbeziehungen beim VEBU, fügt hinzu: „Die Lebensmittelwirtschaft will mehr pflanzliche Produkte anbieten. Die fehlende Definition steht der weiteren Entwicklung im Wege. Die rechtsverbindliche Klarstellung ist dringend geboten."
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