Verbraucherzentrale Hamburg: Keine verbraucherfreundliche Kennzeichnung für Eis |
Hamburg. Industriell produziertes Eis wird oft mit viel Luft aufgeschlagen. Das sorgt für cremigen Genuss und spart Kosten bei der Herstellung. Wie viel Luft Eis tatsächlich enthält, erfahren Verbraucher beim Einkauf allerdings nicht, denn die Füllmenge darf in Deutschland in Volumen gekennzeichnet werden.
Das Gewicht beispielsweise in Gramm anzugeben, ist nicht verpflichtend. Die aktualisierte Fertigverpackungsverordnung, über die der Bundesrat im September abschließend entscheiden muss, wird Eisliebhabern nicht mehr Klarheit bringen. Die Verbraucherzentrale Hamburg zeigt in eindrücklichen Bildern einer Stichprobe mit sechs Sorten Vanilleeis, wie viel Luft wirklich in Eispackungen steckt.
„Die Schaumschläger unter den Eisherstellern profitieren von der aktuellen Rechtslage. Dass sich daran wohl auch in Zukunft nichts ändern wird, ist ärgerlich und nicht nachvollziehbar“,erklärt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Gesetzgeber hatte ursprünglich vorgesehen, die Kennzeichnung von Speiseeis mit einer Masseeinheit wie Gramm verbraucherfreundlicher zu gestalten. „Doch die Lobbyisten der Lebensmittelindustrie haben sich mal wieder durchgesetzt und die Verbraucher stehen hinten an“, führt Valet weiter aus.
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