Verlängerung des deutschen Branntweinmonopols |
Bonn. Die EU-Kommission hat den Vorschlag zur Verlängerung des Branntweinmonopols über den 31. Dezember 2010 hinaus angenommen. Dies berichtet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in einer Pressemitteilung. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßte die Entscheidung ausdrücklich.
Der Vorschlag besagt, dass landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien noch bis 2013 staatliche Produktionsbeihilfen erhalten können. Die Produktionsvolumen müssen bis 2013 jedoch nach und nach gesenkt werden. Klein- und Obstbrennereien sowie Obstgemeinschaftsbrennereien dürfen dem Entwurf zufolge sogar noch bis Ende 2017 Agraralkohol produzieren. Ausgleichsbeträge können von landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien nach dem Ende ihrer Produktion ebenfalls noch erhalten werden: sofern es dazu dient, die Brennerei und den Betrieb umzustrukturieren.
„Damit ist ein erstes Etappenziel hin zu der von uns angestrebten Verlängerung des Branntweinmonopols erreicht. Die mitunter schwierigen Verhandlungen mit der EU-Kommission haben sich gelohnt", sagte Aigner. Dem Vorschlag müssen jetzt noch der Rat und das Europäische Parlament zustimmen. Die EU-Kommission sprach sich dafür aus, die Verlängerung zum 1. Januar 2011 anzusetzen.
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