Winzer klagen gegen Eiswein-Kontrolle |
Bingen. Jedes Jahr wird das Qualitätsprodukt Eiswein hergestellt. Im Jahrgang 2011/12 beanstandeten die Weinprüfer im Rahmen einer Kontrolle in Rheinland-Pfalz 90 Prozent der Erzeugnisse und ließen die angemeldeten Eisweine durchfallen. Fast der komplette Jahrgang – rund 468.000 Liter – hätten die Mindestanforderungen nicht erfüllt, heißt es. Damit dürfen die Produkte auch nicht als solche vermarktet werden.
Nur Weine, deren Trauben bei starkem Frost geerntet und gefroren gepresst werden, dürfen als Eiswein deklariert werden, berichtet „about-drinks.com“. Während der Traubenlese im Januar diesen Jahres sei es laut Landwirtschaftskammer aber zu warm gewesen.
Ein Eiswein wird nur anerkannt, wenn es an drei Tagen der Ernte für mehr als zehn Stunden kälter als -7 Grad Celsius ist. Im Gros der Anbaugebiete in und um Alzey oder Bingen wäre dies jedoch nicht der Fall gewesen.
Nässe und ebenso milde Temperaturen am Ende des vergangenen und dem Beginn diesen Jahres hätten das Übrige getan und die Trauben zum Großteil verfaulen lassen. Die betroffenen Winzer reichten nun Klage gegen die Landwirtschaftskammer ein. Es liegt beim Gericht zu klären, ob die Voraussetzungen für Eiswein gegeben waren oder nicht. Die Verhandlung ist aber erst für das Jahr 2013 angesetzt.
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