Marmelade
Als Marmelade dürfen in Deutschland laut Lebensmittelrecht nur Konfitüren bezeichnet werden, die aus Zitrusfrüchten hergestellt wurden. Im allgemeinen Sprachgebrauch jedoch werden auch Brotaufstriche aus anderen Früchten als Marmelade bezeichnet. Der Fruchtanteil von Marmelade muss übrigens bei mindestens 20 Prozent liegen. Für Konfitüre liegt der Prozentanteil an Früchten sogar noch höher. Erst ab 35 Prozent darf der Fruchtbrotaufstrich als Konfitüre bezeichnet werden.
Im Allgemeinen werden Früchte und Zucker miteinander in einem hohen Topf gekocht und zu einem sämigen Fruchtbrei gemischt. Dieser wird noch heiß in ein Einmachglas gefüllt und der Deckel wird geschlossen. Das Glas dreht man auf den Kopf, um die Marmelade luftdicht zu verschließen.
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XXX veröffentlicht: 15.03.2010
Aprikosen-Brandy-Konfitüre wird auch gerne mal Aprikosenkonfitüre mit Schuss genannt. Diese Konfitüre ist durch den enthaltenen Brandy und den Zucker besonders gut haltbar. Auch Geschmacklich macht die Aprikosen-Brandy-Konfitüre etwas her und zu Scones und Brioche schmeckt sie mindestens ebenso gut wie auf Toast.
* Im Rezept steht 1/2 Flasche Geliermittel. ...
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XXX veröffentlicht: 15.03.2010
Leckere, süße Himbeermarmelade, zum Genießen und Schlemmen. Perfekt zum Frühstück am Morgen auf einem Vollkornbrötchen oder zu einem Scone beim Nachmittagstee.
Die Kochrezepte sind auch in diesen Kochbüchern
Gebäck, Kuchen, Süßigkeiten. Außerdme alles, was einen Zuckerschock erzeugen könnte. Ungesund, aber soooooooo lecker
Die Rezepte sind auch Teil folgender Menüs